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   BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19   

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https://dejure.org/2021,53098
BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19 (https://dejure.org/2021,53098)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2021 - VIII R 2/19 (https://dejure.org/2021,53098)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2021 - VIII R 2/19 (https://dejure.org/2021,53098)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 34 Abs 2 Nr 1, EStG § 34 Abs 3 S 4, EStG § 24 Nr 1, EStG § 24 Nr 3, EStG VZ 2016
    Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 2 Nr 1 EStG 2009, § 34 Abs 3 S 4 EStG 2009, § 24 Nr 1 EStG 2009, § 24 Nr 3 EStG 2009, EStG VZ 2016
    Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Veräußerung eines Teils einer Gemeinschaftspraxis; Tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn; Zweck einer Begünstigungsregelung; In der Vergangenheit zu Unrecht gewährte Vergünstigung

  • rewis.io

    Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 2, Abs. 3, § 24 Nrn. 1 und 3
    Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

  • rechtsportal.de

    EStG § 34 Abs. 2, Abs. 3, § 24 Nrn. 1 und 3
    Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veräußerungsgewinn - und der Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zum Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verbrauch der antragsgebundenen Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 Abs 3 S 4, EStG § 34 Abs 3 S 1
    Steuerermäßigung, Außerordentliche Einkünfte

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 Abs 3 S 4 ; EStG § 34 Abs 3 S 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2022, 169
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 21.07.2009 - X R 2/09

    Einkünfteübergreifender Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG - Verbrauch des

    Auszug aus BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19
    Der Steuerpflichtige braucht sich die rechtswidrige Gewährung der Vergünstigung in einem Vorjahr nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann nicht entgegenhalten zu lassen, wenn für ihn angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und des Fehlens eines Hinweises im Bescheid nicht erkennbar gewesen ist, dass das FA die Vergünstigung ohne den erforderlichen Antrag gewährt hat (z.B. BFH-Beschluss vom 01.12.2015 - X B 111/15, BFH/NV 2016, 199, zu § 34 Abs. 3 EStG; BFH-Urteile vom 21.07.2009 - X R 2/09, BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG; vom 08.03.1994 - IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785, m.w.N., zu erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG a.F., und vom 15.05.2002 - X R 97/98, BFH/NV 2002, 1428).

    b) Dass die Entscheidungen des BFH zum Verbrauch einer antragsgebundenen Steuervergünstigung, die dem Steuerpflichtigen nur einmal gewährt werden kann (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 199; BFH-Urteil in BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG), anders als die Urteile zum sog. Objektverbrauch (vgl. zu § 7b EStG a.F. BFH-Urteile vom 12.10.2005 - IX R 58/04, BFH/NV 2006, 258; vom 10.10.1989 - IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287; vom 08.12.1992 - IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361; in BFH/NV 1994, 785; vom 22.04.1980 - VIII R 202/78, BFHE 131, 204, BStBl II 1980, 689; zu § 10e EStG a.F. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1428), erst nach der Veranlagung der Kläger für das Jahr 2006 ergangen sind, führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • FG Schleswig-Holstein, 28.11.2018 - 2 K 205/17

    Kein Verbrauch der nur einmal zu gewährenden Ermäßigung nach § 34 Abs. 3 Satz 1

    Auszug aus BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28.11.2018 - 2 K 205/17 aufgehoben.

    Das FG gab der Klage mit Urteil vom 28.11.2018 - 2 K 205/17 aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2019, 169 wiedergegebenen Gründen statt.

  • BFH, 01.12.2015 - X B 111/15

    Verbrauch des Antragsrechts nach § 34 Abs. 3 EStG trotz unberechtigter Gewährung

    Auszug aus BFH, 28.09.2021 - VIII R 2/19
    Der Steuerpflichtige braucht sich die rechtswidrige Gewährung der Vergünstigung in einem Vorjahr nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann nicht entgegenhalten zu lassen, wenn für ihn angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und des Fehlens eines Hinweises im Bescheid nicht erkennbar gewesen ist, dass das FA die Vergünstigung ohne den erforderlichen Antrag gewährt hat (z.B. BFH-Beschluss vom 01.12.2015 - X B 111/15, BFH/NV 2016, 199, zu § 34 Abs. 3 EStG; BFH-Urteile vom 21.07.2009 - X R 2/09, BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG; vom 08.03.1994 - IX R 12/90, BFH/NV 1994, 785, m.w.N., zu erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG a.F., und vom 15.05.2002 - X R 97/98, BFH/NV 2002, 1428).

    b) Dass die Entscheidungen des BFH zum Verbrauch einer antragsgebundenen Steuervergünstigung, die dem Steuerpflichtigen nur einmal gewährt werden kann (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 199; BFH-Urteil in BFHE 226, 72, BStBl II 2009, 963, zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG), anders als die Urteile zum sog. Objektverbrauch (vgl. zu § 7b EStG a.F. BFH-Urteile vom 12.10.2005 - IX R 58/04, BFH/NV 2006, 258; vom 10.10.1989 - IX R 184/85, BFH/NV 1990, 287; vom 08.12.1992 - IX R 137/88, BFH/NV 1993, 361; in BFH/NV 1994, 785; vom 22.04.1980 - VIII R 202/78, BFHE 131, 204, BStBl II 1980, 689; zu § 10e EStG a.F. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1428), erst nach der Veranlagung der Kläger für das Jahr 2006 ergangen sind, führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • LG Lübeck, 11.01.2024 - 15 O 72/23

    Aufklärungspflicht über eine einmal im Leben gewährte Steuerermäßigung

    Mit Urteil vom 28.09.2021 (Az.VIII R 2/19) hob dieser das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts auf und wies die Klage der Beklagten ab.

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 28.09.2021 (Az. VIII R 2/19) sei aus heiterem Himmel gekommen und so nicht absehbar gewesen.

    Der Beklagten ist zwar zuzugeben, dass es Rechtsprechung zu der Norm des § 34 Abs. 3 EStG, die sich mit der Problematik der Anwendung des günstigen Steuersatzes des § 34 Abs. 3 S. 2 EStG, ohne entsprechenden Antrag und ohne, dass die Voraussetzungen der Norm vorliegen, von dem Finanzamt angewendet wird, vor dem zu diesem Streitfall ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.09.2021 (Az. VIII R 2/19) nicht gab.

  • BFH, 04.09.2023 - VI B 21/23

    Keine Beschwer durch die Einkünftequalifikation in einem Einkommensteuerbescheid

    Der vermeintlichen Divergenzentscheidung, dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28.09.2021 - VIII R 2/19 (BFHE 274, 443, BStBl II 2022, 169, dort Rz 25) haben die Kläger den Rechtssatz entnommen, dass die Steuerpflichtigen gegen einen Einkommensteuerbescheid, "durch den sie zum damaligen Zeitpunkt nicht beschwert waren, hätten Einspruch einlegen müssen, um eine steuerliche Benachteiligung in einem Einkommensteuerbescheid für einen nachfolgenden Veranlagungszeitraum zu verhindern".

    Die Kläger legen jedoch nicht dar, dass das Urteil des FG und das BFH-Urteil vom 28.09.2021 - VIII R 2/19 (BFHE 274, 443, BStBl II 2022, 169) zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sind.

  • FG Niedersachsen, 28.02.2023 - 8 K 152/22

    Beschwer; Einkunftsart; Keine Beschwer durch abweichende Zuordnung von Einkünften

    Insoweit verweisen die Kläger auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. September 2021 (VIII R 2/19 , BStBl 2022 II 169).

    Ein Steuerpflichtiger, der sich die Möglichkeit vorbehalten will, die Vergünstigung nach § 34 EStG in einem späteren Jahr in Anspruch zu nehmen, müsse daher die Steuerfestsetzung anfechten, in der ihm die Vergünstigung zu Unrecht gewährt worden ist ( BFH-Urteil vom 28. September 2021 VIII R 2/19 , BStBl II 2022, 169).

  • FG Niedersachsen, 24.05.2023 - 6 K 75/21

    Anleger-Aktiengewinn; Ausserbilanzielle Korrektur; Rückwirkungsverbot;

    Dieser darf auf die Bestandskraft von Steuerbescheiden, die auf einer für ihn günstigen Gesetzgebung oder Rechtsprechung beruhen vertrauen ( BFH vom 28. September 2021 VIII R 2/19 , BStBl. II 2022, 169).
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